Mehrwertsteuersenkung auf Erdgas & Wegfall der Gas-beschaffungsumlage

Was Sie jetzt wissen sollten:

Die Gasbeschaffungsumlage wurde kurzfristig von der Bundesregierung gekippt, d.h. Sie als Kunde/Kundin der meine StadtEnergie werden ab dem 01. Oktober 2022 auch keine Gasbeschaffungsumlage bezahlen müssen. Wir werden kein gesondertes Anschreiben dazu verschicken.
Der Bundestag hat die Senkung der Mehrwertsteuer auf Erdgas von 19 auf 7 Prozent ab Oktober 2022 bis März 2024 beschlossen. Selbstverständlich werden wir die Steuerentlastung an die Kunden weitergeben. Die Senkung der Mehrwertsteuer gilt zum 01. Oktober 2022.
Wir werden mit Hochdruck die notwendigen Anpassungen vornehmen.

 

Information zur aktuellen Marktsituation:
In den letzten Monaten gab es nie dagewesene Preisschwankungen an den Energiemärkten, weshalb wir unser Neukundengeschäft einstellen mussten.
Wir beobachten genau die Energiemärkte und arbeiten daran, so schnell wie möglich unsere gewohnte Produktauswahl für Neukunden anbieten zu können. Hier werden wir Interessenten zeitnah informieren. Voraussetzung hierfür ist die weitere Entwicklung im Strom- und Erdgashandel, welche wir in unserer Preiskalkulation berücksichtigen müssen.
Wir bedanken uns schon heute für Ihre Geduld und Ihr Verständnis.

 

Planungen der Bundesregierung
Die Bundesregierung möchte im Rahmen des dritten Entlastungspaketes weitere Maßnahmen zur Deckelung der derzeit hohen Gaspreise auf den Weg bringen. Hierzu hat eine Expertenkommission der Bundesregierung erste Vorschläge unterbreitet. Um Haushalte schnellstmöglich zu entlasten, möchte die Bundesregierung die monatliche Abschlagszahlung für Gas im Dezember übernehmen. Für den Zeitraum von Anfang März 2023 bis Ende April 2024 soll dann zusätzlich ein Gaspreisdeckel kommen –mit Sparanreiz. Noch erarbeitet werden muss, wie die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung aussehen wird. Auch für Industrie- und Gewerbekunden sind Entlastungen in Arbeit. Eine entsprechende Zustimmung durch Bundestag und Bundesrat zum dritten Entlastungspaket ist noch ausstehend.

 

Ausblick
Die kürzlich beschlossenen Entlastungen ändern nichts daran, dass die Beschaffungskosten für Energie weiterhin exorbitant hoch sind und die Verbraucherpreise in 2023 – auch bei einem Preisdeckel – höher sein werden als bisher. Bei vielen unserer Kunden sind diese Preissteigerungen bislang noch gar nicht angekommen. Wir kaufen die Energie für unsere Kundschaft in der Regel in Teilmengen im Voraus ein. Wir müssen also momentan für die aktuelle Belieferung nur einen Teil zu den horrend gestiegenen Preisen beschaffen. Dieser Vorteil schmilzt von nun an Monat für Monat ab und verteuert die Energie für das kommende Jahr.